Anleitung zur Eröffnung eines Aktiendepots

Depot eröffnen leicht gemacht

Wenn sich ein Anleger überlegt, einen Teil seiner Ersparnisse oder seines Vermögens in Aktien oder in anderen Wertpapieren zu investieren, muss er zunächst ein Depot eröffnen. Depotkonten werden von fast allen Banken in Deutschland geführt. Ein Depotkonto ist ausschließlich für den Wertpapierhandel gedacht. Das bedeutet, dass in einem Wertpapierdepot nur Aktien und andere Wertpapiere verbucht werden können. Der Kontoinhaber eines Depotkontos kann mit diesem Konto nicht am Zahlungsverkehr teilnehmen oder Bargeld von dem Konto abheben.

Um online ein Depot zu eröffnen, muss sich der Kunde zunächst für einen Broker entscheiden, bei dem er das Konto eröffnen möchte. Hier ein Kurzvergleich ausgewählter Broker.

 

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Neben den Ordergebühren und Neukundenaktionen, gibt es weitere Entscheidungskriterien:

- Ein wichtiges Auswahlkriterium bei der Auswahl der Bank sind die Gebühren, die für die Kontoführung eines Wertpapierdepots berechnet werden. Viele Banken, bei denen die Kunden das Depot online eröffnen und führen können, berechnen gar keine Gebühren für die Kontoführung, während bei anderen Anbietern regelmäßige Kontoführungsgebühren anfallen.

- Wer sich für ­ein reines online Depot entscheidet, hat meist nicht die Möglichkeit, Order zum Kauf oder zum Verkauf von Wertpapieren auch telefonisch aufzugeben. Viele Privatbanken in Deutschland bieten aber auch online Depots an, bei denen gegen Gebühr auch eine telefonische Orderabwicklung möglich ist. Auch die Höhe der Orderprovisionen für jede Ausführung einer Wertpapierorder variieren bei den unterschiedlichen Anbietern und sollten miteinander verglichen werden.

- Außerdem sollte der Anleger darauf achten, welche Handelsplätze die verschiedenen Banken anbieten sowie welche und wie viele Investmentfonds handelbar sind.

Ablauf Depoeröffnung:

Hat sich der Anleger für eine bestimmte Bank entschieden, bei der er das Depot eröffnen möchte, muss er zunächst seine persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum und Adresse angeben. Außerdem folgen einige Fragen zu dem Bildungsstand des Kunden und in welcher beruflichen Stellung er sich befindet, wie zum Beispiel Selbstständiger, Beamter, Angestellter, Arbeiter oder Rentner beziehungsweise Pensionär. Ferner folgen einige Fragen nach den bisherigen Erfahrungen und Kenntnissen des Anlegers mit verschiedenen Wertpapieren. Aus der Beantwortung dieser Fragen erstellt die Bank ein sogenanntes Risikoprofil, wozu sie nach Paragraf 31 Absatz 5 des Wertpapierhandelsgesetzes (­WpHG) verpflichtet ist. Anhand des erstellten Risikoprofils entscheidet die Bank, ob sie einen Auftrag des Kunden zum Kauf bestimmter Wertpapiere ausführt oder ob sie den Kauf wegen fehlender Erfahrung des Kunden ablehnt. Darum ist die wahrheitsgemäße Beantwortung der gestellten Fragen sehr wichtig. Da für ein Wertpapierdepot auch immer ein Verrechnungskonto bestehen muss, von dem das Geld für den Kauf von Wertpapieren abgebucht wird beziehungsweise auf ­dem die Gutschriften von Zinsen, Dividenden oder Verkaufserlösen erfolgen, kann die Eröffnung eines solchen Verrechnungskontos in der Regel gleich mit beantragt werden. Der Kunde kann aber auch ein bereits bestehendes Konto als Verrechnungskonto angeben.

Wenn der Anleger alle Angaben gemacht kann, kann er den Eröffnungsantrag entweder selbst ausdrucken oder er kann sich von der Bank einen Ausdruck zuschicken lassen. Nach Überprüfung aller Angaben auf Richtigkeit muss sich der Kontoinhaber dann über das Postidentverfahren legitimieren, bevor das Depot endgültig eröffnet wird. Dazu muss sich der Antragsteller mit dem unterschriebenen Eröffnungsantrag und seinem Personalausweis in eine Postfiliale begeben und die Unterlagen dort vorlegen. Der Postangestellte überprüft und bestätigt die Unterschrift und leitet den Antrag an die Bank weiter. Schon kurze Zeit später erhält der Kunde per Post die Bestätigung der Bank, dass das Konto online zur Verfügung steht. Die Bank teilt ihm auch die Zugangsdaten zu seinem ­neuen online Depot mit. Das angegebene Passwort kann der Kontoinhaber jederzeit ändern, wobei bei einigen Anbietern bestimmte Anforderungen an das Passwort beachtet werden müssen. Hatte der Kunde bisher ein Wertpapierdepot bei einer anderen Bank, kann er der Bank, bei der er das neue Depot eröffnen ließ, den Auftrag erteilen, seine Wertpapiere auf das neue Depot übertragen zu lassen.